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Ab 2017 Rauchmelderpflicht im Saarland

Ab dem 01.01.2017 besteht im Saarland Rauchmelderpflicht auch für bestehende Wohnungen.
Für Neu- und Umbauten besteht diese Pflicht bereits seit dem 18.02.2004.
Die Rauchmelder sind in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, sowie bei Rettungswegen von Aufenthaltsräumen zu installieren.
Der Eigentümer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich.

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.rauchmelder-lebensretter.de